Wie der Ostfriesische Kurier berichtet, ordnet der Landkreis Aurich ab Donnerstag, 6. November, eine Stallpflicht für größere Geflügelbestände an. Hintergrund ist die zunehmende Ausbreitung der Vogelgrippe in Niedersachsen. Die Maßnahme soll verhindern, dass das hochpathogene Aviäre Influenzavirus in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird.
Betroffen sind alle Haltungen mit mehr als 50 Tieren, darunter Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Stallpflicht gilt sowohl im Landkreis Aurich als auch in der Stadt Emden. Laut Dr. Georg Ackermann, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, müssen die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden.
Im Landkreis Aurich gibt es bisher keine bestätigten Fälle in Hausgeflügelhaltungen. Allerdings zeigen positive Befunde bei Wildvögeln, dass das Risiko einer Einschleppung in Geflügelbestände steigt. Insgesamt werden im Kreis rund 720.000 Stück Geflügel gehalten. Die Stallpflicht gilt, bis die Allgemeinverfügung aufgehoben wird. Zusätzlich sind Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen vorerst untersagt.
Kleinsthaltungen mit weniger als 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen. Halter dieser Bestände werden jedoch dringend dazu aufgerufen, strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie der Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln. Auch die Bevölkerung wird gebeten, verhaltensauffällige Wildvögel weder anzufassen noch einzufangen.
Die aktuelle Stallpflicht unterstreicht, wie wichtig Prävention für Hausgeflügel ist. Wer seine Tiere schützt, trägt aktiv dazu bei, eine Ausbreitung der Vogelgrippe in Ostfriesland zu verhindern.





